Mindesmengenberechnung fuer Audio/Videomedien =30min, Filmrollen =10min


 
standard: wenn nicht anders vereinbart gilt:
Alle kleinen Medien/Spulen  <10min werden zusammengefasst sequentiell ( von einer Rolle/Seite) digitalisiert.

Bei einer Einzelverarbeitung Editierung/ Schnitt <10min ist die kleinste Verrechnungseinheit = 10min.

Je nicht zusammenhaengende Sequenz

 

Schallplatten Selektierte Digitalisierung - es werden 10min je Titel berechnet. Ansonsten A und B Seite getrennt